Selbstständig vs. Angestellt 2026
SVS & EStG AT
Jahresgewinn als Selbstständiger Umsatz minus Betriebsausgaben, vor SVS und Steuer
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💼 Als Selbstständiger
Jahresgewinn / Monat—
SVS / Monat (26,83 %)—
Einkommensteuer / Monat—
Nettoeinkommen
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👤 Als Angestellter
Bruttogehalt / Monat—
Sozialversicherung / Monat—
Lohnsteuer / Monat—
Nettolohn
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inkl. Verkehrsabsetzbetrag
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Berechnungsgrundlage
SVS: 26,83 % des monatlichen Gewinns (zwischen Mindest- 551,10 € und Höchst-Beitragsgrundlage 8.085 €) + UV-Pauschale 12,96 €/Monat. Einkommensteuer: progressiver AT-Tarif (§ 33 EStG) auf Jahresgewinn minus Jahres-SVS. Angestellt: 18,07 % Dienstnehmer-SV + Lohnsteuer inkl. Verkehrsabsetzbetrag 487 €. Betriebsausgaben und individuelle Absetzbeträge sind nicht berücksichtigt.
SVS 2026§ 33 EStG (AT)GSVG 2026Geprüft: Mai 2026
SVS in Zahlen
26,83 %
SVS-Satz für Selbstständige
GSVG 2026
551,10 €
Mindestbeitragsgrundlage / Mon.
SVS 2026
8.085 €
Höchstbeitragsgrundlage / Mon.
SVS 2026
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Häufige Fragen zum Freelancing in Österreich
Die SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) ist die Pflichtversicherung für Gewerbetreibende und Neue Selbstständige. Anders als in Deutschland gibt es keinen Kassenwettbewerb — alle Selbstständigen sind automatisch bei der SVS versichert. Der Beitragssatz beträgt ca. 26,83 % des Jahresgewinns und umfasst KV, PV und UV. Die Beiträge werden zunächst nach einer vorläufigen Beitragsgrundlage berechnet und nach Abgabe der Steuererklärung nachjustiert.
Rein rechnerisch ist der Nettovorteil bei hohem Gewinn am größten — hauptsächlich wegen der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten (Betriebsausgaben, Investitionsabzugsbetrag). Die höhere SVS-Quote (26,83 % vs. 18,07 %) bedeutet aber: Bei gleichem Brutto ist der Angestellte oft nettobesser gestellt. Freelancing lohnt sich dann, wenn der Gewinn mindestens 20–30 % über dem vergleichbaren Angestelltengehalt liegt — oder wenn Flexibilität und Selbstbestimmung den Einkommensunterschied aufwiegen.
2026 beträgt die Mindestbeitragsgrundlage 551,10 € pro Monat. Das bedeutet: Auch wer wenig oder gar nichts verdient, zahlt mindestens ca. 161 € monatlich (551,10 € × 26,83 % + 12,96 € UV-Pauschale). Diese Mindestbeiträge können im Wege der Nachbemessung angepasst werden, wenn der tatsächliche Gewinn bekannt ist — zu viel bezahlte Beiträge werden zurückerstattet.
Bis zur Kleinunternehmergrenze von 55.000 € Jahresumsatz (ab 2025) bist du in Österreich umsatzsteuerbefreit — kannst aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Über dieser Grenze gilt der Regelsteuersatz von 20 %. Für Leistungen an EU-Unternehmen im B2B-Bereich gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Dieser Rechner bildet nur Gewinn und Direktsteuern ab — USt ist separat zu beachten.
Nein. Dieser Rechner gilt ausschließlich für Österreich (SVS 2026, EStG AT). Für Deutschland gibt es den Freelancer-Vergleichsrechner auf gehaltsmoment.de/freelancer.
L
lohnmoment.at Redaktion
Mai 2026