Was ist der Unterschied zwischen Kinderbetreuungsgeld und Elterngeld?+
Das österreichische Kinderbetreuungsgeld (KBG) ist nicht mit dem deutschen Elterngeld gleichzusetzen. Das KBG ist eine Familienleistung des Bundes, keine Lohnersatzleistung. Es gibt zwei Varianten: das einkommensabhängige KBG (80 % des Nettos, max. 80,12 €/Tag) und das KBG-Konto (pauschaler Tagessatz aus einem fixen Topf). Das deutsche Elterngeld beträgt hingegen 65–67 % des Nettoeinkommens.
Welches KBG-Modell lohnt sich bei meinem Einkommen?+
Wer mehr als rund 1.542 € netto pro Monat verdient hat, fährt mit dem einkommensabhängigen KBG besser: Es zahlt 80 % des Nettoeinkommens, maximal 2.403,60 €/Monat. Darunter ist das pauschale KBG-Konto kurz (365 Tage) mit ca. 1.234 €/Monat oft günstiger, weil es einen fixen Betrag unabhängig vom Einkommen zahlt.
Wie viel darf ich während der Karenz verdienen?+
Beim einkommensabhängigen KBG gilt eine Zuverdienstgrenze von 8.600 € pro Jahr (ca. 717 €/Monat). Beim pauschalen KBG-Konto darf deutlich mehr dazuverdient werden: 18.000 € pro Jahr oder 60 % der Einkünfte des Vorjahres — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ein Zuverdienst über der Grenze kürzt das KBG für den entsprechenden Monat.
Verliere ich in der Karenz meinen Krankenversicherungsschutz?+
Nein. Der gesetzliche KV-Schutz bleibt während des KBG-Bezugs aufrecht — maximal für 3 Jahre. Die Pensionsversicherung läuft jedoch nicht weiter: Karenzmonate werden nur zu einem reduzierten Satz als Ersatzzeiten berücksichtigt. Wer Pensionslücken schließen will, kann freiwillige Beiträge leisten.
Gilt dieser Rechner auch für Deutschland?+
Nein. Dieser Rechner gilt ausschließlich für das österreichische Kinderbetreuungsgeld (KBGG 2026). Für Deutschland gibt es den Elternzeit-Rechner auf
gehaltsmoment.de/elternzeit.